erster Besuch
Was brauche ich?
Im Großen und Ganzen brauchen Sie nichts Spezielles.
Um Ihrer Therapeutin / Ihrem Therapeuten die Arbeit zu erleichtern, wäre es aber hilfreich, aktuelle Befunde und eine Verordnung von Ihrem Fach- oder Hausarzt mitzunehmen.
Für eine physiotherapeutische Behandlung und deren tarifbezogenen Kostenrückerstattung Ihrer Versicherung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung, beispielsweise von einem/einer Orthopäd/in, Unfallchirurg/in oder Allgemeinmediziner/in.
Je nach Krankenkasse ist diese Verordnung vor Behandlungsbeginn chefärztlich bewilligen zu lassen (z. B. bei KFA und SVS). Bei anderen Kassen, wie der ÖGK, ist keine chefärztliche Bewilligung erforderlich.
Bitte bringen Sie die ärztliche Verordnung zu Ihrem ersten Behandlungstermin mit.
Sie können nach der Behandlung die (Sammel-)Rechnung gemeinsam mit der bewilligten ärztlichen Verordnung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen. Je nach Versicherung erhalten Sie eine tarifmäßige Rückerstattung von etwa 45-55% der Behandlungskosten. Bei zusätzlicher privater Kranken- und/oder Unfallversicherung kann gegebenenfalls eine vollständige Rückerstattung der verbleibenden Kosten möglich sein.
Durch die vielfältigen Therapieangebote in unserer Praxisgemeinschaft, schlagen wir bei Unsicherheit aber vor, genaueres direkt mit Ihrer Therapeutin im Einzelnen abzuklären.
Gemütliche und leicht zu wechselnde Kleidung ist bei den meisten Therapien vorteilhaft – die Erstuntersuchung erfolgt (meistens) in Unterwäsche.
Sollten Sie zur Sportphysiotherapie kommen, ist Sportbekleidung notwendig!



